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Was ist außerdem wichtig?

Welche Nachfolgelösung (familienintern, MBO, MBI, Verkauf) greift. Die Finanzierung der Nachfolge und des Unternehmens sowie die persönliche Haftung dafür.

Meine Begleitung des Prozesses wird nicht ausschließlich von der Seite in Anspruch genommen, die Eigentum und Führung übertragen will. Auch diejenigen, die bereit sind, in die unternehmerische Verantwortung einzutreten, nutzen die Vorteile meiner jahrelangen Expertise.

Man kann hier nur einen Teil der wichtigen und relevanten Themen aufzählen. Große Bedeutung habe steuerliche und rechtliche Themen, die Steuerberatern und Juristen überlassen sind.

Bei der familieninternen Nachfolge bleiben Eigentum und Führung des Unternehmens in der Hand der Familie. Nach einer Studie des Instituts für Mittelstandsforschung in Bonn von 2018 machen familieninterne Nachfolgen gut die Hälfte aus. (IfM Bonn, Daten und Fakten Nr 18, Seite 23). Hier kommt es besonders darauf an, der nachfolgenden Generation ein gut bestelltes Haus zu übergeben. Je früher die Nachfolge eingeleitet wird, umso mehr Möglichkeiten bieten sich, genau hierfür zu sorgen.

MBO bedeutet Management-Buy-Out, zu Deutsch: Die Firma wird an Mitarbeitende verkauft. Vielfach hört man, es wäre keiner dazu in der Lage. Das verkennt, wie viele „Hidden Champions“ es oft gibt. Es ist ohnehin förderlich, Personal mit besonderen Potenzialen an Bord zu haben. Das IfM schätzt, dass ein Management Buy Out in 18 von 100 Fällen greift.

Beim MBI, zu Deutsch: Management-Buy-In kaufen externe dritte Personen das Unternehmen und führen es weiter. Die Herausforderung ist hier, geeignete Personen zu finden, die sich selbstständig machen wollen und hierfür auch die Finanzierung stemmen können. Daneben gibt es den klassischen Verkauf der Firma an „Strategen“ oder andere Investoren.

Zumeist spielt die Finanzierung eine wichtige Rolle. Im Familienkontext kann es beispielsweise um Abfindungen an Geschwister gehen. Bei den übrigen Lösungen bedarf es in der Regel der Finanzierung des Kaufpreises. Nicht selten haften geschäftsführende Gesellschafter persönlich bei Finanzierungen. Mit dem Ausscheiden besteht der – berechtigte – Wunsch, daraus entlassen zu werden. Mindestens genau so bedeutsam für ein gesundes (und damit für die Nachfolge attraktives) Unternehmen ist eine tragfähige Finanzierung des Unternehmens.

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